Geld

Zweitjob neben der Vollzeitstelle: Was bleibt netto, und wie lange hält man das durch?

Lohnt sich ein Minijob oder zweiter Job neben meiner Hauptbeschäftigung, wenn ich Steuern, Arbeitsvertrag und meine Kraft ehrlich mitrechne?

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Stelle behält genau ein Minijob bis 603 Euro im Monat seinen Sonderstatus. Jeder weitere Job wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet, und ein zweites reguläres Arbeitsverhältnis läuft über Steuerklasse VI. Ob sich die Extrastunden lohnen, entscheiden am Ende Ihr Arbeitsvertrag, Ihr Netto pro Stunde und Ihre Kraft.

Kurze Antwort

Ein Zweitjob lohnt sich, wenn er einem konkreten Ziel mit Enddatum dient und als Minijob bis 603 Euro im Monat neben dem Hauptjob läuft, denn dann kommt fast der volle Betrag bei Ihnen an. Ein zweites reguläres Arbeitsverhältnis über Steuerklasse VI bringt pro Stunde deutlich weniger. Lassen Sie es, wenn Ihr Vertrag die Nebentätigkeit einschränkt, beide Jobs zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sprengen oder die Müdigkeit Ihrem Hauptjob schadet.

Vorlagen-Balance

Tendenz zu Nein

Die Nachteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.

44%
Dafür
56%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Mit einem klaren Ziel wie Dispo ausgleichen oder Eigenkapital ansparen wirkt das Zusatzgeld schnell

Größtes Risiko

Abende und Wochenenden fehlen dann für Familie, Freunde, Sport und ausreichend Schlaf

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Lesen Sie im Arbeitsvertrag und gegebenenfalls im Tarifvertrag nach, ob Sie eine Nebentätigkeit vorher schriftlich anzeigen müssen
  • Fragen Sie den neuen Arbeitgeber, ob er als Minijob mit Pauschalsteuer abrechnet oder über Steuerklasse VI
  • Rechnen Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner Ihr echtes Netto pro Stunde aus und ziehen Sie die Fahrtkosten ab
  • Addieren Sie die Arbeitszeiten beider Jobs und prüfen Sie, ob Sie werktäglich unter zehn Stunden bleiben
  • Legen Sie Zielbetrag und Enddatum fest, etwa bis der Dispo ausgeglichen oder die Rücklage für die Nebenkostennachzahlung voll ist
  • Prüfen Sie, ob eine Tätigkeit als Übungsleiter im Verein mit steuerfreier Pauschale für Sie infrage kommt
  • Planen Sie die Steuererklärung ein, zu der Sie mit zwei regulären Arbeitsverhältnissen verpflichtet sind

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich 2026 im Minijob neben dem Hauptjob verdienen?
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt und steigt mit dessen Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur ein solcher Minijob möglich. Ein zweiter würde mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wäre bis auf die Arbeitslosenversicherung voll sozialversicherungspflichtig.
Warum bleibt vom zweiten regulären Job so wenig übrig?
Ein zweites Arbeitsverhältnis wird über Steuerklasse VI abgerechnet. Dort gibt es keinen Grundfreibetrag, Lohnsteuer fällt also ab dem ersten Euro an, dazu kommen die üblichen Sozialabgaben. Mit zwei Arbeitgebern sind Sie außerdem zur Steuererklärung verpflichtet, in der am Ende genau abgerechnet wird. Je nach Gesamteinkommen gibt es dann etwas zurück, oder es kommt eine Nachzahlung.
Muss ich meinem Arbeitgeber den Nebenjob melden?
Pauschal verbieten darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht, viele Arbeitsverträge verlangen aber, dass Sie sie vorher anzeigen. Untersagen kann er sie, wenn Sie der Konkurrenz zuarbeiten oder Ihre Leistung im Hauptjob darunter leidet. Im Urlaub ist Erwerbsarbeit, die dem Erholungszweck widerspricht, nach § 8 Bundesurlaubsgesetz tabu. Beamte brauchen für viele Nebentätigkeiten eine Genehmigung ihres Dienstherrn.
Wie viele Stunden darf ich mit zwei Jobs insgesamt arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz rechnet die Stunden bei mehreren Arbeitgebern zusammen. Erlaubt sind werktäglich acht Stunden, bis zu zehn, wenn der Schnitt über sechs Monate wieder bei acht liegt. Wer nach acht Stunden im Büro abends noch vier Stunden kellnert, liegt darüber. Für die Einhaltung muss der Arbeitgeber sorgen, deshalb fragen viele vor der Einstellung nach Ihrer Hauptbeschäftigung.
Gibt es Nebenjobs, die steuerfrei bleiben?
Ja. Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Trainerin, Ausbilder oder in der Pflege für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Einrichtung arbeitet, kann bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gilt eine Pauschale von bis zu 960 Euro. Typische Beispiele sind das Training im Sportverein oder ein Kurs an der Volkshochschule.

Lohnt sich ein Minijob oder zweiter Job neben meiner Hauptbeschäftigung, wenn ich Steuern, Arbeitsvertrag und meine Kraft ehrlich mitrechne?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen