Bildung
Zweitstudium: Wann sich der zweite Abschluss wirklich lohnt
Lohnt sich ein zweites grundständiges Studium für Sie, obwohl BAföG meist entfällt und manche Länder Gebühren verlangen, oder kommen Sie mit Weiterbildung schneller ans Ziel?
Wer nach dem ersten Abschluss noch einmal studiert, spielt nach anderen Regeln. In NC-Fächern konkurrieren Sie in einer kleinen Sonderquote, BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen, und Baden-Württemberg verlangt 650 Euro Zweitstudiengebühr pro Semester. Immerhin erkennt das Finanzamt die Kosten als Werbungskosten an. Entscheidend ist, ob Ihr Zielberuf den neuen Abschluss zwingend verlangt.
Kurze Antwort
Ein Zweitstudium lohnt sich, wenn Ihr Zielberuf rechtlich an den Abschluss gebunden ist, etwa an ein Staatsexamen oder die Approbation, und Sie die Jahre ohne BAföG finanzieren können. In allen anderen Fällen prüfen Sie zuerst die kürzeren Wege. Ein weiterbildender Master baut auf Ihrem ersten Abschluss auf, Hochschulzertifikate und IHK-Fortbildungen dauern nur Monate. Entscheiden Sie sich für das Studium, rechnen Sie Gebühren, Krankenversicherung und entgangenes Gehalt ehrlich durch und lassen Sie die Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten feststellen.
Vorlagen-Balance
Tendenz zu Nein
Die Nachteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.
Gebühren, Bücher und Fahrten setze ich als Werbungskosten ab, weil mein Erststudium abgeschlossen ist
BAföG gibt es für ein Zweitstudium nur in Ausnahmefällen, den Lebensunterhalt trage ich selbst
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Beim Amt für Ausbildungsförderung klären, ob Ihr Fall unter die engen BAföG-Ausnahmen für eine weitere Ausbildung fällt
- Im Studierendensekretariat erfragen, ob eine Zweitstudiengebühr anfällt und welche Module aus dem Erststudium angerechnet werden
- Bei NC-Fächern den aktuellen Leitfaden für Zweitstudienbewerber auf hochschulstart.de lesen und Ihre Messzahl grob ausrechnen
- Bei der Krankenkasse nachfragen, wie Sie nach dem 30. Geburtstag versichert sind und was das monatlich kostet
- Alle Studienkosten mit Belegen sammeln und jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, auch ohne Einkommen
- Prüfen, ob ein weiterbildender Master, ein Hochschulzertifikat oder eine IHK-Fortbildung denselben Berufseinstieg ermöglicht
Häufig gestellte Fragen
- Bekomme ich für ein Zweitstudium BAföG?
- Meist nicht. Das BAföG fördert grundsätzlich die Ausbildung bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Eine weitere Ausbildung wird nur in engen Fällen bezahlt, etwa wenn sie ein Studium ergänzt, weil der angestrebte Beruf das rechtlich verlangt, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es erfordern. Ein Master, der auf Ihren Bachelor aufbaut, gilt dagegen nicht als Zweitstudium. Fragen Sie vor der Einschreibung beim Amt für Ausbildungsförderung nach.
- Wie schwer kommt man als Zweitstudienbewerber in Medizin oder Psychologie hinein?
- Schwer. In zulassungsbeschränkten Fächern bewerben Sie sich in einer Sonderquote, die nur wenige Prozent der Plätze umfasst, an der Uni Bonn sind es drei Prozent. Den Rang bestimmt eine Messzahl aus der Note des Erststudiums und den Gründen für das zweite Studium. Viele Punkte bringen zwingende berufliche Gründe, etwa der Weg zur Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, oder wissenschaftliche Gründe mit Gutachten der Hochschule. Der Wunsch nach einem Neuanfang allein zählt wenig.
- Kann ich die Kosten eines Zweitstudiums von der Steuer absetzen?
- In der Regel ja, und zwar als Werbungskosten, weil Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben. Dazu gehören Gebühren, Semesterbeitrag, Fachliteratur, Fahrten und der Laptop anteilig. Verdienen Sie in den Studienjahren wenig oder gar nichts, geben Sie trotzdem eine Steuererklärung ab. Das Finanzamt stellt dann einen Verlust fest, der Ihre Steuer in den ersten Berufsjahren danach mindert.
- Wie bin ich im Zweitstudium krankenversichert?
- Die günstige studentische Krankenversicherung ist auf Studierende bis 30 begrenzt. Wer älter ist und nicht über die Familie oder einen sozialversicherungspflichtigen Job versichert ist, wird freiwilliges Mitglied und zahlt spürbar höhere Beiträge. Planen Sie mit Mitte dreißig ein Vollzeit-Zweitstudium, lassen Sie sich den Monatsbeitrag vorab von Ihrer Krankenkasse nennen.
Lohnt sich ein zweites grundständiges Studium für Sie, obwohl BAföG meist entfällt und manche Länder Gebühren verlangen, oder kommen Sie mit Weiterbildung schneller ans Ziel?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen