Karriere
Soll ich kündigen? Was Sie vor der Eigenkündigung klären sollten
Ist es Zeit, meinen Job zu kündigen, oder suche ich besser aus der festen Stelle heraus weiter?
Wer in Deutschland selbst kündigt, verliert mehr als das Gehalt. Die Agentur für Arbeit verhängt ohne wichtigen Grund in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld schrumpft um mindestens ein Viertel. Trotzdem kann der Schritt richtig sein, wenn der Job Ihre Gesundheit angreift. Prüfen Sie beide Seiten, bevor das Kündigungsschreiben rausgeht.
Kurze Antwort
Kündigen Sie, wenn der Job Ihre Gesundheit angreift, ein ehrliches Gespräch nichts geändert hat und Sie ein Polster von mehreren Monatsausgaben haben, besser sechs Monate. Denn nach einer Eigenkündigung fließt in den ersten zwölf Wochen meist kein Arbeitslosengeld. Ist es eher eine harte Phase oder ein einzelner Konflikt, suchen Sie aus der festen Stelle heraus. Bei gesundheitlichen Gründen führt der erste Weg zur Ärztin oder zum Arzt, das schützt Einkommen und Anspruch.
Vorlagen-Balance
Zu knapp für eine Entscheidung
Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.
Der Job raubt mir seit Monaten Schlaf, Nerven und Gesundheit
Ohne wichtigen Grund verhängt die Arbeitsagentur zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Rücklagen in Monaten Fixkosten ausrechnen und dabei zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld einplanen
- Arbeits- und Tarifvertrag auf Kündigungsfrist, Bonus und Rückzahlungsklauseln prüfen
- Bei gesundheitlichen Gründen vor der Kündigung ärztlichen Rat und ein Attest einholen
- Spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden
- Die Kündigung auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift übergeben und den Empfang quittieren lassen
- Resturlaub und Überstunden klären und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
- Vorher zwei oder drei Vorstellungsgespräche führen, um den eigenen Marktwert zu kennen
Häufig gestellte Fragen
- Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
- Ja, aber meist später und kürzer. Ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in der kein Arbeitslosengeld fließt, und Ihr Gesamtanspruch sinkt um mindestens ein Viertel. Ein wichtiger Grund kann die Sperre verhindern, etwa ein ärztliches Attest, dass Ihnen die Arbeit gesundheitlich nicht mehr zuzumuten ist, oder nachweisbares Mobbing. Solche Nachweise holen Sie am besten vor der Kündigung ein.
- Bin ich nach der Kündigung noch krankenversichert?
- Wenn Sie sich arbeitslos melden, bleiben Sie auch während einer Sperrzeit gesetzlich krankenversichert. Melden Sie sich nicht und haben keinen neuen Job, läuft die Kasse als freiwillige Mitgliedschaft weiter, und die Beiträge zahlen Sie dann allein. Privat Versicherte zahlen ihre Prämie ohnehin weiter, nur fällt der Zuschuss des Arbeitgebers weg.
- Wie kündige ich formal richtig?
- Die Kündigung braucht die Schriftform, also Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht. Die gesetzliche Frist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag arbeitsuchend, sonst droht eine weitere Woche Sperrzeit.
- Woran erkenne ich, ob es Burnout ist oder nur eine harte Phase?
- Eine harte Phase endet, etwa nach dem Projektabschluss oder dem Jahresabschluss. Burnout bleibt. Der Urlaub wirkt nicht mehr, der Sonntagabend macht seit Monaten Angst, die Leistung sinkt trotz Mühe. Sprechen Sie dann zuerst mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Eine Krankschreibung sichert Ihr Einkommen über Lohnfortzahlung und später Krankengeld, eine überstürzte Kündigung tut das nicht.
Ist es Zeit, meinen Job zu kündigen, oder suche ich besser aus der festen Stelle heraus weiter?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen