Karriere

Jobangebot annehmen oder beim jetzigen Arbeitgeber bleiben?

Lohnt sich die Zusage, wenn Sie dafür eine sichere Stelle kündigen, wieder in die Probezeit gehen und Ihren Kündigungsschutz neu aufbauen?

Ein Angebot fühlt sich wie eine Bestätigung an, doch der Wechsel hat seinen Preis. Im neuen Job beginnt eine Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist, und das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten wieder. Wägen Sie Gehalt, Vertrag, Arbeitsweg und Team gegen das ab, was Sie beim jetzigen Arbeitgeber aufgeben.

Kurze Antwort

Sagen Sie zu, wenn das Angebot Sie bei Gehalt, Entwicklung oder Arbeitsweg klar besser stellt und Sie eine Kündigung in der Probezeit finanziell überstehen würden. Eher bleiben sollten Sie, wenn Sie eine unbefristete Stelle mit gewachsenem Kündigungsschutz gegen einen befristeten Vertrag oder einen sehr kleinen Betrieb tauschen, ohne dass der Mehrwert das ausgleicht. Unterschreiben Sie erst, wenn Gehalt, Homeoffice-Regel und Startdatum im Vertrag stehen.

Vorlagen-Balance

Zu knapp für eine Entscheidung

Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.

47%
Dafür
53%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Mehr Verantwortung oder ein Entwicklungsschritt, den mein jetziger Arbeitgeber seit Jahren verschiebt

Größtes Risiko

Das Angebot ist befristet, während mein jetziger Vertrag unbefristet läuft

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Rechnen Sie beide Gehälter mit einem Brutto-Netto-Rechner durch und zählen Sie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschüsse mit
  • Lassen Sie sich den Vertragsentwurf vor der Zusage schicken und prüfen Sie Probezeit, Befristung, Überstundenregel und Kündigungsfristen
  • Lesen Sie Ihren aktuellen Vertrag auf Kündigungsfrist, Resturlaub und ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Vergleichen Sie Bewertungen auf Kununu mit dem, was man Ihnen im Gespräch über Fluktuation und Teamgröße gesagt hat
  • Fahren Sie den Arbeitsweg einmal zur Stoßzeit und lassen Sie sich Homeoffice-Tage schriftlich zusichern
  • Kündigen Sie den alten Job erst, wenn Sie den neuen Vertrag unterschrieben in der Hand halten

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Bedenkzeit darf ich mir nach einem Angebot nehmen?
Ein paar Werktage sind üblich, und seriöse Arbeitgeber akzeptieren das. Bedanken Sie sich, nennen Sie ein konkretes Datum für Ihre Antwort und bitten Sie bis dahin um den Vertragsentwurf. Sagen Sie erst verbindlich zu, wenn Sie ihn gelesen haben, denn ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Wer auf eine Unterschrift binnen 24 Stunden drängt, zeigt Ihnen früh, wie im Haus entschieden wird.
Was passiert, wenn mir der neue Arbeitgeber in der Probezeit kündigt?
In der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 622 BGB), und eine Begründung braucht der Arbeitgeber nicht. Arbeitslosengeld bekommen Sie, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Diese Zeit bringen Sie aus dem alten Job mit. Melden Sie sich nach einer Kündigung trotzdem umgehend bei der Agentur für Arbeit.
Verliere ich durch den Wechsel Urlaubstage?
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie beim neuen Arbeitgeber erst nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG), vorher entsteht der Anspruch anteilig. Resturlaub aus dem alten Job nehmen Sie am besten vor dem Wechsel oder lassen ihn sich auszahlen, wenn das nicht mehr geht. Die Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers zeigt dem neuen, wie viele Tage Sie im laufenden Jahr schon hatten.
Kann ich vor der Unterschrift noch verhandeln?
Ja, eine sachliche Gegenforderung ist üblich und kostet selten das Angebot. Begründen Sie Ihre Zahl mit dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit oder mit Spannen aus vergleichbaren Stellenanzeigen. Verhandelbar sind außer dem Bruttojahresgehalt auch Homeoffice-Tage, ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, das Jobticket, das Startdatum und manchmal eine kürzere Probezeit.

Lohnt sich die Zusage, wenn Sie dafür eine sichere Stelle kündigen, wieder in die Probezeit gehen und Ihren Kündigungsschutz neu aufbauen?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen