Business

Job kündigen fürs eigene Startup oder erst einmal nebenher weitergründen?

Sollten Sie Ihre Stelle aufgeben, um ganz an Ihrem Startup zu arbeiten, oder ist es klüger, mit Teilzeit, Stipendium oder Feierabendarbeit weiterzumachen?

Aus dem Nebenprojekt wird ein echtes Wagnis, sobald das Gehalt wegfällt und die Ersparnisse zur Startbahn werden. In Deutschland gibt es Zwischenwege, die oft übersehen werden, etwa den Anspruch auf Teilzeit in größeren Betrieben, die Brückenteilzeit oder Gründungsstipendien wie EXIST. Entscheidend bleibt, ob Ihr Startup an fehlender Zeit hängt oder an fehlender Nachfrage.

Kurze Antwort

Kündigen Sie, wenn fremde Kunden bereits zahlen, das Wachstum sichtbar an Ihrer fehlenden Zeit scheitert und Rücklagen für mindestens ein Jahr samt Krankenkasse bereitstehen. Prüfen Sie vorher, ob Teilzeit, Brückenteilzeit oder ein Stipendium wie EXIST denselben Zeitgewinn mit weniger Risiko bringt. Solange der einzige Beweis Ihre eigene Überzeugung ist, bleiben Sie besser im Job, denn zusätzliche Stunden ersetzen keine Nachfrage.

Vorlagen-Balance

Zu knapp für eine Entscheidung

Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.

52%
Dafür
48%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Das Startup hat zahlende Kunden und wächst, stockt aber, weil mir tagsüber die Zeit fehlt

Größtes Risiko

Mehr Stunden helfen nur, wenn es Nachfrage gibt, sonst baue ich schneller an einem Produkt ohne Käufer

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Belegen Sie mit Zahlen zu Kunden, Umsatz und Wachstum, ob das Startup an Ihrer Zeit oder an fehlender Nachfrage hängt
  • Klären Sie, wie viele Beschäftigte Ihr Arbeitgeber hat, und beantragen Sie Teilzeit oder Brückenteilzeit drei Monate im Voraus in Textform
  • Lesen Sie Arbeitsvertrag und Nebentätigkeitsregeln und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Code und Erfindungen des Startups Ihnen gehören
  • Fragen Sie beim Gründungsservice Ihrer Hochschule oder bei der IHK nach EXIST und Landesstipendien, bevor Sie kündigen
  • Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse den Beitrag als freiwilliges Mitglied ohne Gehalt
  • Rechnen Sie Ihre Kündigungsfrist aus dem Vertrag aus, gesetzlich sind es mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende
  • Legen Sie einen Stichtag oder Mindestkontostand fest, ab dem Sie sich wieder bewerben, und sprechen Sie ihn mit Ihrer Familie ab

Häufig gestellte Fragen

Muss ich kündigen, oder kann ich meine Stunden reduzieren?
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Sie nach sechs Monaten grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit, wenn Sie den Wunsch mindestens drei Monate vorher in Textform stellen. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Ab mehr als 45 Beschäftigten gibt es zusätzlich die Brückenteilzeit für ein bis fünf Jahre, danach gilt wieder die alte Stundenzahl. So gewinnen Sie Zeit fürs Startup, ohne Gehalt und Absicherung ganz aufzugeben.
Gehört mein Startup-Code womöglich meinem Arbeitgeber?
Das kann passieren. Entsteht Software in Erfüllung Ihrer Arbeitsaufgaben oder nach Anweisung des Arbeitgebers, stehen ihm nach § 69b Urheberrechtsgesetz alle wirtschaftlichen Rechte daran zu. Erfindungen, die aus Ihrer Tätigkeit im Betrieb entstehen oder maßgeblich auf dessen Erfahrungen beruhen, gelten als Diensterfindungen nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Arbeiten Sie deshalb nur in der Freizeit und auf eigenen Geräten am Startup, und lassen Sie sich bei Nähe zum Geschäft Ihres Arbeitgebers schriftlich bestätigen, dass er keine Rechte beansprucht.
Welche Förderung hilft mir über das erste Jahr?
Kommt die Idee aus dem Hochschulumfeld, zahlt das EXIST-Gründungsstipendium zwölf Monate lang 2.500 Euro im Monat für Absolventen und 3.000 Euro für Promovierte, dazu Sachmittel und ein Coachingbudget. Bei Absolventen darf der Abschluss höchstens fünf Jahre zurückliegen, beantragt wird über die Hochschule. Manche Länder haben eigene Programme, in Nordrhein-Westfalen etwa das Gründungsstipendium mit 1.200 Euro im Monat für ein Jahr. Den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gibt es nur aus dem Arbeitslosengeld heraus, und nach einer Eigenkündigung droht dort eine Sperrzeit.
Wie viel Rücklage brauche ich, bevor ich kündige?
Planen Sie mit Ihren privaten Fixkosten plus dem vollen Krankenkassenbeitrag, den Sie ohne Arbeitgeber allein zahlen, und rechnen Sie mit mindestens einem Jahr. Finanzierungsrunden und erste Umsätze dauern fast immer länger als geplant. Zählen Sie nur Geld, an das Sie sofort herankommen, also Tagesgeld statt Bausparvertrag. Halten Sie außerdem vorher schriftlich fest, ab welchem Kontostand oder Datum Sie sich wieder bewerben.

Sollten Sie Ihre Stelle aufgeben, um ganz an Ihrem Startup zu arbeiten, oder ist es klüger, mit Teilzeit, Stipendium oder Feierabendarbeit weiterzumachen?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen