Karriere

Angestellt bleiben oder als Freiberufler bzw. mit Kleingewerbe selbstständig werden?

Rechnet sich der Schritt aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit, wenn Sie Krankenkasse, Altersvorsorge, Steuern und Buchhaltung künftig allein tragen?

Wer sich in Deutschland selbstständig macht, startet als Freiberufler, etwa als Übersetzerin oder Journalist, oder mit einem Gewerbe. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt, alle anderen zusätzlich beim Gewerbeamt. In beiden Fällen entfällt der Arbeitgeberanteil. Krankenkasse und Altersvorsorge zahlen Sie allein, gegen Arbeitslosigkeit sind Sie nur auf rechtzeitigen Antrag versichert.

Kurze Antwort

Machen Sie sich selbstständig, wenn mindestens ein zahlender Kunde feststeht, Sie Rücklagen für einige Monate haben und Ihr Stundensatz Krankenkasse, Altersvorsorge, Urlaub und Krankheitstage mitfinanziert. Als grobe Regel muss Ihr Umsatz deutlich über dem alten Bruttogehalt liegen, weil der Arbeitgeberanteil wegfällt. Bleiben Sie angestellt oder starten Sie nebenberuflich, wenn Sie nur einen einzigen Auftraggeber hätten, denn dann drohen Rentenversicherungspflicht oder Scheinselbstständigkeit.

Vorlagen-Balance

Klares Nein

Die Nachteile überwiegen die Vorteile deutlich.

35%
Dafür
65%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Ausgaben für Technik, Fahrten, Fortbildung und Arbeitsplatz mindern als Betriebsausgaben meinen Gewinn

Größtes Risiko

Krankenkasse und Pflegeversicherung zahle ich allein, 2026 mindestens rund 270 Euro im Monat

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Klären Sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, ob Ihre Tätigkeit als freier Beruf gilt oder ein Gewerbe ist
  • Melden Sie gegebenenfalls ein Gewerbe beim Gewerbeamt an und reichen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein
  • Holen Sie Beitragsangebote von zwei Krankenkassen ein und entscheiden Sie, ob Sie Krankengeld mitversichern
  • Beantragen Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Agentur für Arbeit
  • Lassen Sie bei nur einem Hauptkunden den Status über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen
  • Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz so, dass Urlaub, Krankheit, Akquise und Altersvorsorge eingerechnet sind
  • Prüfen Sie im Arbeitsvertrag Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot und Regeln zu Nebentätigkeiten

Häufig gestellte Fragen

Was kostet mich die Krankenversicherung als Selbstständiger?
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie den vollen Beitrag allein, berechnet auf Ihren Gewinn. 2026 gilt dabei eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, sodass auch bei kleinem Gewinn je nach Kasse rund 270 bis 290 Euro inklusive Pflegeversicherung fällig werden. Krankengeld gibt es nur, wenn Sie es ausdrücklich mitversichern, und dann in der Regel ab der siebten Krankheitswoche.
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?
Meist nicht, aber es gibt wichtige Ausnahmen. Pflichtversichert sind unter anderem selbstständige Lehrkräfte, Hebammen, in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker und Künstler über die Künstlersozialkasse. Wer keine eigenen Angestellten hat und dauerhaft im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeitet, ist ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Alle anderen sorgen selbst vor, etwa mit Rürup-Rente, ETF-Sparplan oder freiwilligen Beiträgen zur Deutschen Rentenversicherung.
Gibt es Unterstützung, wenn ich aus der Arbeitslosigkeit gründe?
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, kann die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zahlen. Sechs Monate lang erhalten Sie dann Ihr Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag bis zu neun Monate 300 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und Sie brauchen eine Stellungnahme etwa der IHK zur Tragfähigkeit. Wer dafür selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit, in der auch kein Zuschuss fließt.
Wie vermeide ich Scheinselbstständigkeit?
Kritisch wird es, wenn Sie wie ein Angestellter arbeiten, mit festen Arbeitszeiten, Weisungen und einem Platz im Team des Kunden, typischerweise beim früheren Arbeitgeber. Stellt die Deutsche Rentenversicherung das fest, muss der Auftraggeber Sozialbeiträge nachzahlen, und Kunden werden entsprechend vorsichtig. Über das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle lässt sich der Status vorab klären.

Rechnet sich der Schritt aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit, wenn Sie Krankenkasse, Altersvorsorge, Steuern und Buchhaltung künftig allein tragen?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen