Wohnen & Umzug

Wieder bei den Eltern einziehen: Wann sich die Rückkehr ins Elternhaus lohnt

Ziehe ich für eine Weile zurück zu meinen Eltern, um Miete zu sparen und durchzuatmen, oder behalte ich meine eigene Wohnung?

Rund 30 Prozent der 25-Jährigen in Deutschland wohnten 2025 noch bei den Eltern, und manche kehren später zurück, nach einer Trennung, einem Jobverlust oder vor dem Hauskauf. Die gesparte Miete ist schnell ausgerechnet. Schwerer wiegen die gekündigte Wohnung, die es in vielen Städten nie wieder zu diesem Preis gibt, die Regeln beim Bürgergeld und das Zusammenleben unter Erwachsenen.

Kurze Antwort

Ziehen Sie zurück, wenn es einem klaren Ziel dient, etwa Schulden abbauen, Eigenkapital ansparen oder nach einer Trennung wieder Boden finden, und wenn Sie mit Ihren Eltern vorher Kostgeld, Haushalt und Dauer absprechen. Zögern Sie, wenn Sie dafür eine günstige Wohnung in einer teuren Stadt aufgeben. Beziehen Sie Bürgergeld oder Ihre Eltern Wohngeld, klären Sie den Umzug vorher mit Jobcenter oder Wohngeldstelle. Mit Enddatum und Dauerauftrag aufs Sparkonto wird das Elternhaus ein Sprungbrett und keine Dauerlösung.

Vorlagen-Balance

Tendenz zu Nein

Die Nachteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.

44%
Dafür
56%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Die Kaltmiete fällt weg, und die liegt in München für zwei Zimmer schnell über 1.000 Euro

Größtes Risiko

Aus dem geplanten Jahr werden leicht drei, weil das Elternhaus so bequem ist

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Ziel und Auszugsdatum festlegen, bevor Sie kündigen, zum Beispiel ein Jahr für den Notgroschen oder das Eigenkapital
  • Die Kündigungsfrist von knapp drei Monaten einplanen, damit keine doppelte Miete anfällt
  • Mit den Eltern Kostgeld, Haushaltsaufgaben, Besuch und geplante Dauer schriftlich festhalten
  • Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden, mit der Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Eltern
  • Eigene Beitragsnummer beim Rundfunkbeitrag abmelden und Adresse bei Bank, Krankenkasse und Arbeitgeber ändern
  • Bei Bürgergeld oder Wohngeld vor dem Umzug mit Jobcenter beziehungsweise Wohngeldstelle sprechen
  • Ab dem ersten Monat einen Dauerauftrag in Höhe der gesparten Miete auf ein Tagesgeldkonto einrichten
  • Alle drei Monate gemeinsam prüfen, ob Ziel und Auszugsdatum noch stehen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel sollte ich meinen Eltern zahlen, wenn ich wieder bei ihnen wohne?
Eine feste Regel gibt es nicht. Viele Familien vereinbaren ein monatliches Kostgeld, das Essen, Nebenkosten, Strom und Internet anteilig abdeckt und deutlich unter einer Marktmiete liegt. Rechnen Sie gemeinsam nach, was Ihr Einzug den Haushalt tatsächlich mehr kostet, und richten Sie dafür einen Dauerauftrag ein. So muss niemand jeden Monat nachfragen, und das Thema Geld bleibt aus dem Alltag heraus.
Bekomme ich weiter Bürgergeld, wenn ich wieder bei meinen Eltern einziehe?
Das hängt vom Alter ab. Unter 25 gehören Sie als unverheiratetes Kind zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern, deren Einkommen dann mitzählt. Wer vor dem 25. Geburtstag wieder auszieht, braucht vorher die Zusicherung des Jobcenters, sonst werden die neuen Wohnkosten nicht übernommen. Ab 25 bilden Sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft, das Jobcenter vermutet aber, dass Verwandte im selben Haushalt Sie unterstützen, soweit ihr Einkommen das zulässt. Sprechen Sie deshalb vor dem Umzug mit Ihrem Jobcenter.
Muss ich mich ummelden, wenn ich ins alte Kinderzimmer zurückziehe?
Ja. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden, auch wenn es das Elternhaus ist. Ihre Eltern sind dabei Wohnungsgeber und bestätigen den Einzug schriftlich. Danach ändern Sie die Adresse bei Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber und Zulassungsstelle. Ihre eigene Beitragsnummer beim Rundfunkbeitrag können Sie abmelden, weil pro Wohnung nur einmal gezahlt wird, derzeit 18,36 Euro im Monat.
Ist es ungewöhnlich, mit 30 wieder bei den Eltern zu wohnen?
Seltener als mit 25, aber längst kein Einzelfall. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2025 rund 30 Prozent der 25-Jährigen und 10 Prozent der 30-Jährigen im Haushalt der Eltern, Söhne deutlich häufiger als Töchter. Gut drei Viertel der 25- bis 34-Jährigen im Elternhaus waren erwerbstätig. Wer mit einem klaren Plan zurückkehrt, muss sich also nicht rechtfertigen.

Ziehe ich für eine Weile zurück zu meinen Eltern, um Miete zu sparen und durchzuatmen, oder behalte ich meine eigene Wohnung?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen