Gesundheit
Eine Psychotherapie beginnen? So läuft der Weg über Sprechstunde und Krankenkasse
Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Psychotherapie, auch wenn Sie Wartezeiten fürchten, die passende Praxis noch suchen oder an Versicherungen denken?
Für eine Psychotherapie brauchen gesetzlich Versicherte weder eine Überweisung noch eine schwere Krise. Über die psychotherapeutische Sprechstunde und zwei bis vier Probesitzungen geht es zum Antrag bei der Krankenkasse, die die Behandlung dann bezahlt. Abzuwägen sind Wartezeiten, die Suche nach der passenden Person, der wöchentliche Aufwand und Gesundheitsfragen späterer Versicherungen.
Kurze Antwort
Wenn eine Stimmung, ein Muster oder eine Belastung Sie seit Wochen nicht loslässt, lohnt der erste Schritt jetzt. Eine psychotherapeutische Sprechstunde bekommen Sie ohne Überweisung, in einer Kassenpraxis zahlen Sie nichts, und danach entscheiden Sie in Ruhe weiter. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung plant, kann sie vorher abschließen, sollte die Behandlung aber nicht monatelang aufschieben. In einer akuten Krise hilft die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111.
Vorlagen-Balance
Tendenz zu Ja
Die Vorteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.
Ein geschulter Blick von außen erkennt Muster, die Sie selbst seit Jahren übersehen
Für einen Platz telefonieren Sie häufig viele Praxen ab, die nur zu festen Telefonzeiten erreichbar sind
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Rufen Sie die 116117 an oder nutzen Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung, um einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde zu bekommen.
- Kontaktieren Sie parallel mehrere Praxen und notieren Sie deren Telefonzeiten und Wartelisten.
- Nehmen Sie Ihre Gesundheitskarte und eine kurze Notiz mit, was Sie belastet und seit wann.
- Nutzen Sie die zwei bis vier probatorischen Sitzungen, um zu prüfen, ob Sie sich bei dieser Person gut aufgehoben fühlen.
- Dokumentieren Sie Absagen von Kassenpraxen, falls Sie später eine Kostenerstattung für eine Privatpraxis beantragen.
- Entscheiden Sie vor der ersten Sitzung, ob Therapiedaten in Ihre elektronische Patientenakte dürfen, und sagen Sie es der Praxis.
- Klären Sie geplante Anträge für Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung, ohne die Behandlung deshalb zu verschieben.
Häufig gestellte Fragen
- Wie komme ich als gesetzlich Versicherter an einen Therapieplatz?
- Sie können sich direkt an eine Praxis mit Kassenzulassung wenden, eine Überweisung ist nicht nötig. Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt auch die Terminservicestelle unter 116117, außerdem hilft die Online-Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung. In der Sprechstunde klärt die Therapeutin, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Danach folgen zwei bis vier probatorische Sitzungen, und anschließend stellt die Praxis mit Ihnen den Antrag bei der Krankenkasse, der nur selten abgelehnt wird.
- Was zahlt die Krankenkasse, und was gilt für Privatversicherte?
- Die gesetzliche Kasse übernimmt die vier anerkannten Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische und systemische Therapie) vollständig. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bis 24 Sitzungen, längere Behandlungen werden eigens beantragt. Finden Sie nachweislich keinen Kassenplatz, kann die Kasse im Kostenerstattungsverfahren eine Privatpraxis bezahlen, das müssen Sie aber vorher beantragen. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sollten ihren Tarif prüfen, die Leistungen unterscheiden sich stark.
- Muss ich eine Therapie bei Versicherungen angeben?
- Berufsunfähigkeits-, private Kranken- und Risikolebensversicherungen fragen in ihren Gesundheitsfragen nach psychotherapeutischen Behandlungen. Manche Versicherer fragen nur drei oder fünf Jahre zurück, andere länger. Wer eine solche Police ohnehin plant, kann sie vor Therapiebeginn abschließen, eine nötige Behandlung sollte aber nicht deshalb warten, darauf weist auch die Stiftung Warentest hin. Verschweigen hilft nicht, weil der Versicherer sonst im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten kann.
- Was passiert mit meinen Therapiedaten in der elektronischen Patientenakte?
- Praxen müssen Sie bei psychischen Erkrankungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie dem Einstellen solcher besonders sensiblen Daten in die ePA widersprechen können. Ihren Widerspruch dokumentiert die Praxis. In der ePA-App Ihrer Krankenkasse lassen sich einzelne Dokumente außerdem verbergen oder löschen. Sprechen Sie das Thema am besten gleich in der ersten Sitzung an.
- Was, wenn die Chemie mit der Therapeutin nicht stimmt?
- Genau dafür gibt es die probatorischen Sitzungen. Passt es nicht, können Sie vor dem Antrag zu einer anderen Praxis wechseln, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Die Beziehung zwischen Ihnen und der Therapeutin gilt als einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg, ein Wechsel ist also keine Niederlage.
Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Psychotherapie, auch wenn Sie Wartezeiten fürchten, die passende Praxis noch suchen oder an Versicherungen denken?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen