Wohnen & Umzug
Selbst renovieren oder Handwerker holen? Was Sie in Eigenleistung schaffen und was nicht
Renoviere ich meine Wohnung oder mein Haus in Eigenleistung, oder beauftrage ich einen Fachbetrieb?
Wer selbst streicht, tapeziert oder Laminat verlegt, spart den Lohn des Handwerkers, oft den größten Posten auf der Rechnung. Bei Elektrik und Gas zieht das Gesetz dagegen klare Grenzen, und für Pfusch in Eigenleistung haftet niemand außer Ihnen. Abzuwägen sind außerdem der Steuerbonus auf Handwerkerlohn und die Frage, wie viele Wochenenden Ihre Familie auf einer Baustelle aushält.
Kurze Antwort
Machen Sie selbst, was vor allem Fleiß verlangt, also Streichen, Tapezieren, Laminat oder Abbrucharbeiten, und holen Sie für Elektrik, Gas, Heizung und die Abdichtung im Bad einen eingetragenen Fachbetrieb. Diese Arbeitsteilung spart einen großen Teil des Lohns, ohne dass Sie bei Sicherheit und Gewährleistung ins Risiko gehen. Rechnen Sie ehrlich mit, dass Handwerkerlohn Ihre Steuer um 20 Prozent bis 1.200 Euro im Jahr senkt und jeder Monat Baustelle Freizeit kostet, die Ihrer Familie fehlt.
Vorlagen-Balance
Tendenz zu Nein
Die Nachteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.
Der Lohnanteil fällt weg, und der ist bei Malern oder Bodenlegern oft der größte Posten
Pfusch in Eigenleistung hat keine Gewährleistung, beim Fachbetrieb habe ich bis zu fünf Jahre Mängelansprüche
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Projekt in Gewerke aufteilen und markieren, wo Elektrik, Gas, Heizung oder Statik betroffen sind
- Für diese Schritte nur Betriebe aus dem Installateurverzeichnis des Netzbetreibers oder der Handwerksrolle beauftragen
- Mindestens drei schriftliche Angebote einholen, mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten
- Nur gegen Rechnung und per Überweisung zahlen und Abschläge nach Baufortschritt vereinbaren
- Teure Maschinen beim Baumarkt oder Geräteverleih tageweise mieten, statt sie zu kaufen
- Helfer innerhalb einer Woche nach Baubeginn online bei der BG BAU anmelden
- Den eigenen Zeitbedarf in Feierabenden schätzen, verdoppeln und mit dem Haushalt besprechen
- Die Abnahme mit dem Betrieb schriftlich protokollieren, denn ab dann läuft die Gewährleistungsfrist
Häufig gestellte Fragen
- Darf ich Elektroarbeiten in meiner Wohnung selbst machen?
- Nur sehr eingeschränkt. Neue Leitungen, zusätzliche Stromkreise oder Änderungen an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf laut Niederspannungsanschlussverordnung nur ein Installationsbetrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Für Gasleitungen gilt eine entsprechende Regel. Auch kleinere Arbeiten sollten Laien prüfen lassen, denn ein Fehler kann einen Brand auslösen und im Schadensfall Fragen der Versicherung nach sich ziehen.
- Wie viel bringt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen?
- Sie ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr, was 6.000 Euro Lohnanteil entspricht. Material zählt nicht mit. Sie brauchen eine Rechnung und müssen aufs Konto des Betriebs überweisen, Barzahlung wird nicht anerkannt. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden. Für energetische Sanierung gibt es eine eigene Ermäßigung von bis zu 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre, ebenfalls nur mit Fachunternehmen.
- Was passiert, wenn der Handwerker pfuscht?
- Aus dem Werkvertrag haben Sie Mängelansprüche, in der Regel zwei Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre ab der Abnahme. Sie können zuerst Nachbesserung verlangen und, wenn diese scheitert, den Preis mindern oder auf Kosten des Betriebs nachbessern lassen. Wer ohne Rechnung zahlt, verliert diese Rechte, denn der Bundesgerichtshof wertet einen Vertrag mit Schwarzgeldabrede als nichtig. Bei Eigenleistung tragen Sie jeden Fehler ohnehin selbst.
- Müssen Freunde, die beim Renovieren helfen, versichert werden?
- Für private Bauarbeiten mit Helfern ist die Berufsgenossenschaft BG BAU zuständig. Sie müssen das Vorhaben innerhalb einer Woche melden, mit Baustelle, Bauzeit und den Stunden aller Helfer, und zahlen dafür einen Beitrag. Im Gegenzug sind die Helfer bei einem Unfall gesetzlich unfallversichert. Kurze Gefälligkeiten unter Freunden werden im Einzelfall anders bewertet, im Zweifel fragen Sie direkt bei der BG BAU nach.
- Wie erkenne ich einen seriösen Handwerksbetrieb?
- Für Elektro, Sanitär und Heizung, Fliesen, Estrich, Parkett oder Malerarbeiten gilt die Meisterpflicht, der Betrieb muss also in der Handwerksrolle der Handwerkskammer stehen. Holen Sie mehrere schriftliche Angebote mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten ein, vereinbaren Sie Abschläge nach Baufortschritt statt hoher Vorkasse und nehmen Sie die fertige Arbeit mit Protokoll ab.
Renoviere ich meine Wohnung oder mein Haus in Eigenleistung, oder beauftrage ich einen Fachbetrieb?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen