Wohnen & Umzug
Auswandern aus Deutschland: Woran sich der Schritt ins Ausland entscheidet
Sollte ich Deutschland dauerhaft verlassen und mir in einem anderen Land ein neues Leben mit Arbeit, Wohnung und Freundeskreis aufbauen?
2025 zogen laut Statistischem Bundesamt rund 97.000 Deutsche mehr ins Ausland, als zurückkamen. Die häufigsten Ziele waren die Schweiz, Österreich und Spanien. Wer geht, gewinnt oft Gehalt, Klima oder Abstand, muss aber Krankenversicherung, Rente und Steuern neu ordnen und Familie wie Freunde aus der Ferne pflegen. Innerhalb der EU ist der Schritt deutlich einfacher als nach Übersee.
Kurze Antwort
Auswandern lohnt sich, wenn Sie ein konkretes Ziel anzieht, etwa eine Stelle, ein Partner oder ein Klima, und Sie Erspartes für mehrere Monate mitnehmen. Innerhalb der EU und in der Schweiz ist der Schritt vergleichsweise einfach, weil Aufenthaltsrecht, Rente und Krankenversicherung koordiniert sind. Warten Sie noch, wenn Visum oder Berufsanerkennung ungeklärt sind oder die Nähe zu Familie und Freunden für Sie schwerer wiegt als alles andere. Ein befristetes Jahr mit offenem Rückweg ist oft klüger als der radikale Bruch.
Vorlagen-Balance
Zu knapp für eine Entscheidung
Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.
Als EU-Bürger dürfen Sie in jedem EU-Land, im EWR und in der Schweiz ohne Visum leben und arbeiten
Außerhalb der EU entscheiden Visum und oft der Arbeitgeber, ob Sie bleiben dürfen
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Sich frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt abmelden und die Bestätigung aufbewahren
- Mit Krankenkasse oder privatem Versicherer klären, wann der Schutz endet und ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist
- Bei der Deutschen Rentenversicherung den Versicherungsverlauf anfordern und fragen, wie Zeiten im Zielland angerechnet werden
- Prüfen, ob Ihr Beruf im Zielland reglementiert ist, und die Anerkennung der Abschlüsse vor dem Umzug beantragen
- Bei Jobsuche im EU-Ausland vor der Ausreise das Formular PD U2 bei der Agentur für Arbeit beantragen
- Mit einer Steuerberatung klären, ob eine Wohnung in Deutschland Sie weiter steuerpflichtig hält und ob Wegzugsteuer droht
- Vor jeder Bundestagswahl rechtzeitig die Eintragung ins Wählerverzeichnis der letzten deutschen Wohnsitzgemeinde beantragen
- Mit Eltern und Geschwistern besprechen, wie Besuche, Pflege und Notfälle aus der Ferne organisiert werden
Häufig gestellte Fragen
- Was muss ich in Deutschland erledigen, bevor ich auswandere?
- Melden Sie sich beim Bürgeramt ab, frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach. Die Abmeldebestätigung brauchen Sie für Krankenkasse, Banken, Verträge und den Rundfunkbeitrag. Kündigen Sie Mietvertrag, Strom und Abos rechtzeitig, informieren Sie Finanzamt und Arbeitgeber und lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsverlauf schicken. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, bleibt unter Umständen hier steuerpflichtig.
- Bin ich nach dem Umzug noch krankenversichert?
- Ziehen Sie in ein anderes EU-Land und arbeiten dort, sind Sie in der Regel im dortigen System versichert, die deutsche Mitgliedschaft endet. Außerhalb der EU brauchen Sie meist eine Versicherung vor Ort oder eine internationale Krankenversicherung, eine Reisekrankenversicherung reicht dafür nicht. Wer privat versichert ist oder später zurückkehren will, sollte mit der Kasse oder dem Versicherer über eine Anwartschaftsversicherung sprechen.
- Kann ich Arbeitslosengeld mitnehmen, wenn ich im Ausland Arbeit suche?
- Innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz ja. Sie beantragen die Mitnahme vor der Ausreise bei der Agentur für Arbeit und erhalten das Formular PD U2. Für drei Monate besteht ein Rechtsanspruch, eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate liegt im Ermessen der Agentur. Im Zielland müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der Arbeitsverwaltung melden und ihr zur Verfügung stehen.
- Darf ich aus dem Ausland weiter an Bundestagswahlen teilnehmen?
- Ja, wenn Sie nach Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben und das nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Sie müssen vor jeder Wahl rechtzeitig die Eintragung ins Wählerverzeichnis Ihrer letzten deutschen Wohnsitzgemeinde beantragen und wählen dann per Brief.
- Fällt beim Wegzug Steuer an?
- Für die meisten Angestellten nicht. Wer aber mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, etwa an der eigenen GmbH, und sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, muss beim Wegzug die stillen Gewinne versteuern, als hätte er verkauft. Auf Antrag lässt sich die Steuer in sieben Jahresraten zahlen. Wer innerhalb von sieben Jahren zurückkehrt, kann sie unter Bedingungen wieder loswerden. Lassen Sie das vor dem Umzug steuerlich prüfen.
Sollte ich Deutschland dauerhaft verlassen und mir in einem anderen Land ein neues Leben mit Arbeit, Wohnung und Freundeskreis aufbauen?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen