Beziehungen
Sollen wir zusammenziehen? Was vor dem Umzug geklärt sein sollte
Ist unsere Beziehung reif für eine gemeinsame Wohnung, oder ziehen wir vor allem wegen der Miete zusammen?
Eine gemeinsame Wohnung spart in teuren Städten viel Geld, und der Alltag zeigt schnell, ob Sie auch unter einem Dach zusammenpassen. Rechtlich ändert sich ohne Trauschein dagegen wenig zu Ihren Gunsten. Wer im Mietvertrag steht, wer die Wohnung behält und was mit Möbeln und Ersparnissen bei einer Trennung passiert, sollten Sie deshalb vor dem Umzug besprechen.
Kurze Antwort
Zusammenziehen lohnt sich, wenn Sie den Schritt bewusst entscheiden und nicht nur, weil ein Mietvertrag ausläuft. Klären Sie vorher, ob Sie beide in den Mietvertrag gehen oder einer beim anderen einzieht, holen Sie gegebenenfalls die Erlaubnis des Vermieters ein und sprechen Sie über die Aufteilung der Kosten. Ohne Trauschein schützt Sie das Gesetz bei einer Trennung kaum, deshalb sind ein kurzer Partnerschaftsvertrag und eine Liste, wem was gehört, mehr als Formsache.
Vorlagen-Balance
Zu knapp für eine Entscheidung
Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.
Im Alltag mit Putzplan, Wäschebergen und schlechter Laune zeigt sich, ob Sie auch langfristig zusammenpassen
Rückzugsorte fehlen schnell, wenn in einer Zweizimmerwohnung beide auch im Homeoffice arbeiten
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Entscheiden Sie, ob Sie einen gemeinsamen Mietvertrag abschließen oder einer mit Erlaubnis des Vermieters beim anderen einzieht
- Kündigen Sie die zweite Wohnung rechtzeitig und planen Sie rund drei Monate doppelte Miete ein
- Melden Sie den Zuzug innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt an und bringen Sie die Wohnungsgeberbestätigung mit
- Melden Sie einen der beiden Rundfunkbeiträge ab und legen Sie Internet, Strom und Hausratversicherung zusammen
- Halten Sie fest, wem größere Möbel, Geräte und das Auto gehören, am einfachsten mit Kaufbelegen in einem gemeinsamen Ordner
- Vereinbaren Sie, wie Miete und Haushaltskosten aufgeteilt werden, gerade wenn Ihre Einkommen weit auseinanderliegen
- Informieren Sie Jobcenter, Wohngeldstelle oder BAföG-Amt über den Umzug, falls einer von Ihnen dort Leistungen bezieht
- Besprechen Sie, ob ein Partnerschaftsvertrag oder ein Testament für Sie sinnvoll ist
Häufig gestellte Fragen
- Darf mein Partner einfach in meine Mietwohnung einziehen?
- Nicht ohne Erlaubnis. Mietrechtlich gilt ein Lebensgefährte als Dritter, anders als Familienangehörige. Der Bundesgerichtshof hat 2003 aber entschieden, dass der Wunsch, mit dem Partner zusammenzuleben, ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB ist. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm der Einzug nicht zuzumuten ist, etwa weil die Wohnung überbelegt wäre. Fragen Sie schriftlich und vor dem Umzug, denn ein heimlicher Einzug kann eine Kündigung rechtfertigen.
- Sollten wir beide in den Mietvertrag?
- Als gemeinsame Mieter haben Sie die gleichen Rechte an der Wohnung, haften aber auch beide für die volle Miete. Kündigen können Sie nur zusammen, und nach einer Trennung kann jeder vom anderen verlangen, dass er der Kündigung zustimmt. Wohnt der Partner nur mit Erlaubnis bei Ihnen, hat er im Ernstfall kein eigenes Recht auf die Wohnung. Umgekehrt haftet er dann gegenüber dem Vermieter auch nicht für Mietschulden.
- Was müssen wir nach dem Umzug anmelden?
- Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug muss sich der zugezogene Partner beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt anmelden, mit der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlt nur eine Person pro Wohnung, der zweite Beitrag lässt sich abmelden. Prüfen Sie außerdem Hausrat- und Haftpflichtversicherung, oft reicht ein gemeinsamer Vertrag, in dem der Partner eingetragen ist.
- Was ändert sich, wenn einer von uns Leistungen vom Jobcenter bekommt?
- Das Jobcenter prüft, ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Dann zählt das Einkommen des Partners mit und kann den Anspruch kürzen oder ganz entfallen lassen. Das Gesetz vermutet eine solche Verantwortungsgemeinschaft unter anderem, wenn Sie länger als ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben. Melden Sie den Zuzug dem Jobcenter von sich aus, sonst drohen Rückforderungen.
- Welche Rechte haben wir ohne Trauschein, wenn es auseinandergeht?
- Deutlich weniger als Eheleute. Einen Zugewinnausgleich gibt es nicht, und Unterhalt zwischen den Partnern nur in engen Grenzen, etwa wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes. Was jemand gekauft hat, gehört grundsätzlich ihm, deshalb lohnen sich Kaufbelege oder eine kurze Liste für größere Anschaffungen. Ein Partnerschaftsvertrag kann regeln, wer die Wohnung behält und wie Angespartes geteilt wird. Erben kann der Partner nur mit Testament.
Ist unsere Beziehung reif für eine gemeinsame Wohnung, oder ziehen wir vor allem wegen der Miete zusammen?
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