Beziehungen

Zurück zum Ex? Woran Sie merken, ob eine zweite Chance trägt

Soll ich es noch einmal mit meinem Ex versuchen, oder vermisse ich eher die Nähe als den Menschen?

Nach einer Trennung meldet sich der Ex plötzlich wieder, oder Sie denken selbst jeden Abend an ihn oder sie. Ob ein Neuanfang trägt, hängt weniger an der Sehnsucht als daran, ob sich der Grund der Trennung tatsächlich verändert hat. Für Verheiratete im Trennungsjahr hält das BGB sogar eine eigene Regel für Versöhnungsversuche bereit.

Kurze Antwort

Ein zweiter Anlauf lohnt sich, wenn der Grund der Trennung in den Umständen lag und Sie seit Monaten im Alltag sehen, dass er weg ist. Haben Sie das Hin und Her schon mehrmals hinter sich oder meldet sich vor allem die Einsamkeit, wiederholt sich meist dasselbe Ende. Kam die Trennung wegen Gewalt oder Kontrolle, ist ein Zurück nichts, was man abwägt. Das Hilfetelefon 116 016 berät rund um die Uhr.

Vorlagen-Balance

Tendenz zu Nein

Die Nachteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.

42%
Dafür
58%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Die Trennung kam aus den Umständen, etwa Wochenendpendeln, Prüfungsstress oder die Pflege der Eltern, und die sind vorbei

Größtes Risiko

Hinter der Trennung standen Gewalt, Drohungen oder Kontrolle, und dafür ist das Hilfetelefon 116 016 da, kein Neuanfang

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Schreiben Sie in einem Satz auf, warum Sie sich getrennt haben, und prüfen Sie, ob genau das heute anders ist
  • Achten Sie auf Belege aus mehreren Monaten, etwa eine begonnene Therapie oder einen anderen Umgang mit Geld und Streit
  • Notieren Sie eine Woche lang, wann die Sehnsucht kommt, und legen Sie danach eine Pause von Instagram und Co. ein
  • Klären Sie als Ehepaar im Trennungsjahr mit einer Fachanwältin für Familienrecht, wie lange ein Versöhnungsversuch dauern darf
  • Vereinbaren Sie mit gemeinsamen Kindern einen Termin bei einer Familienberatungsstelle, bevor Sie den Kindern Hoffnung machen
  • Starten Sie langsam mit getrennten Wohnungen und festen Gesprächsregeln, statt die alte Beziehung einfach fortzusetzen

Häufig gestellte Fragen

Zählt das Trennungsjahr weiter, wenn wir es noch einmal miteinander versuchen?
Ja, solange der Versuch kurz bleibt. Nach § 1567 Abs. 2 BGB unterbricht oder hemmt ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung dienen soll, die Fristen für die Scheidung nicht. Eine feste Grenze in Wochen nennt das Gesetz allerdings nicht. Wollen Sie für länger wieder zusammenziehen, lassen Sie sich vorher von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Vermisse ich meinen Ex oder nur das Gefühl, nicht allein zu sein?
Achten Sie darauf, wie konkret Ihre Gedanken sind. Wer den Menschen vermisst, denkt an seinen Humor, seine Art zu streiten und auch an das, was genervt hat. Fehlt Ihnen eher die Beziehung, denken Sie an den gemeinsamen Sonntag, an Nähe, an jemanden, dem man abends schreibt. Würde in Ihren Tagträumen auch ein freundlicher Fremder passen, spricht eher die Einsamkeit. Drückt sie nachts besonders, ist die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 kostenlos und anonym erreichbar.
Wann sollte ich auf keinen Fall zurückgehen?
Wenn die Trennung wegen Gewalt, Drohungen oder starker Kontrolle kam, etwa über Geld, Handy oder Kontakte. Dann ist ein Zurück keine Beziehungsfrage mehr, sondern eine Frage Ihrer Sicherheit, und Beteuerungen, dass es nie wieder passiert, beweisen keine Veränderung. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar, vertraulich, in 18 Sprachen und auch für Angehörige.
Wir haben gemeinsame Kinder. Wo bekommen wir Hilfe beim Neuanfang?
Eltern haben nach § 17 SGB VIII Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, ob verheiratet oder nicht. Anlaufstellen sind das Jugendamt und die Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger wie Caritas, Diakonie oder AWO. Dort können Sie auch besprechen, wann und wie Sie die Kinder einbeziehen, damit sie nicht zu früh Hoffnung schöpfen.

Soll ich es noch einmal mit meinem Ex versuchen, oder vermisse ich eher die Nähe als den Menschen?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen