Familie
Ein Kind adoptieren: Sind wir bereit für diesen Weg?
Sollen wir uns beim Jugendamt als Adoptivbewerber melden und einem Kind dauerhaft eine Familie geben?
In Deutschland wurden 2025 nur 3.517 Kinder adoptiert, drei Viertel davon von einem Stiefelternteil. Wer ein Kind aus einer fremden Familie annehmen möchte, durchläuft eine gründliche Eignungsprüfung beim Jugendamt und braucht viel Geduld. Hier wägen Sie Ihren Kinderwunsch gegen Wartezeit, Prüfungen, die Vorgeschichte des Kindes und die Frage ab, ob Sie beide wirklich dazu bereit sind.
Kurze Antwort
Bewerben Sie sich, wenn Sie beide aus eigenem Antrieb ein Kind annehmen wollen, das eine Vorgeschichte mitbringt, und wenn Sie die Prüfung durch das Jugendamt als Vorbereitung sehen statt als Hürde. Rechnen Sie mit Wartezeit und ohne Garantie, denn es gibt deutlich mehr Bewerber als Kinder. Zögert einer von Ihnen, ist ein Infoabend der Adoptionsvermittlungsstelle ein guter, unverbindlicher nächster Schritt, bevor Sie Unterlagen einreichen.
Vorlagen-Balance
Zu knapp für eine Entscheidung
Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.
Ein Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann, bekommt bei uns dauerhaft eine Familie
Auf ein vorgemerktes Kind kommen mehrere Bewerberfamilien, eine Zusage ist nie sicher
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Sprechen Sie zuerst jeder für sich, dann gemeinsam darüber, ob Sie beide wirklich adoptieren wollen
- Melden Sie sich zu einem Infoabend der Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamts an
- Stellen Sie Geburts- und Heiratsurkunde, ärztliches Attest, Einkommensnachweise und Führungszeugnis zusammen
- Überlegen Sie ehrlich, ob Sie auch ein älteres Kind, Geschwister oder ein Kind mit Beeinträchtigung aufnehmen könnten
- Klären Sie mit dem Arbeitgeber, wie Sie kurzfristig Elternzeit nehmen können, wenn ein Kind vorgeschlagen wird
- Suchen Sie Kontakt zu Adoptivfamilien, etwa über Selbsthilfegruppen oder Elternvereine in Ihrer Region
- Überlegen Sie, wie und wann Sie mit dem Kind über seine Herkunft sprechen
Häufig gestellte Fragen
- Welche Voraussetzungen müssen wir für eine Adoption erfüllen?
- Gesetzlich muss eine Person mindestens 25 Jahre alt sein, bei Ehepaaren genügt es, wenn einer 25 und der andere 21 ist. Unverheiratete Paare können ein fremdes Kind nicht gemeinsam annehmen, nur einer von beiden kann adoptieren. Eine feste Altersgrenze nach oben gibt es nicht, die Vermittlungsstellen achten aber auf einen Altersabstand, wie er zwischen leiblichen Eltern und Kindern üblich ist. Dazu kommen Gesundheit, gesicherte Finanzen, genug Wohnraum und ein Führungszeugnis.
- Wie läuft eine Adoption beim Jugendamt ab?
- Am Anfang steht meist ein Infoabend oder ein Erstgespräch bei der Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamts. Es folgen Unterlagen, mehrere Gespräche, ein Hausbesuch und oft ein Vorbereitungsseminar, an dessen Ende ein Eignungsbericht steht. Wird Ihnen ein Kind vorgeschlagen, lebt es zunächst in Adoptionspflege bei Ihnen, bevor das Familiengericht die Adoption ausspricht. Auch danach haben Sie und das Kind Anspruch auf Begleitung durch die Vermittlungsstelle.
- Wie lange wartet man auf ein Kind?
- Seriös versprechen lässt sich das nicht. Auf ein Kind, das zur Adoption vorgemerkt ist, kommen mehrere Bewerberfamilien, und gesucht wird immer die passende Familie für ein bestimmtes Kind, nicht umgekehrt. Wer offen ist für ein älteres Kind, Geschwister oder ein Kind mit Behinderung oder Vorerkrankung, verändert die Lage oft. Manche Paare entscheiden sich nach einiger Zeit für ein Pflegekind, das ist allerdings ein eigener Weg mit anderen Rechten.
- Bekommen Adoptiveltern Elternzeit und Elterngeld?
- Ja. Elternzeit können Sie bis zu drei Jahre ab der Aufnahme des Kindes nehmen, längstens bis zu seinem achten Geburtstag. Elterngeld steht Ihnen ebenfalls zu, gerechnet ab dem Tag, an dem das Kind bei Ihnen einzieht. Mutterschutz gibt es dagegen nicht, weil er an die Geburt anknüpft. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber früh an, denn ein Kindervorschlag kommt oft kurzfristig.
- Was ist bei einer Auslandsadoption zu beachten?
- Eine Adoption aus dem Ausland muss über die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts oder eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle laufen, private Alleingänge sind nicht vorgesehen. Das Verfahren dauert meist länger und ist bei freien Trägern mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine Inlandsadoption. Klären Sie früh, mit welchen Herkunftsländern diese Stellen zusammenarbeiten und welche Anforderungen dort an Alter und Familienstand gelten.
Sollen wir uns beim Jugendamt als Adoptivbewerber melden und einem Kind dauerhaft eine Familie geben?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen