Familie
Unser Kind zu Hause unterrichten? Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht
Können und sollten wir unser Kind selbst unterrichten, obwohl in Deutschland Schulpflicht gilt, oder gibt es mit Schulwechsel, freier Schule oder Umzug einen besseren Weg?
Anders als in Österreich oder den USA gibt es in Deutschland kein legales Homeschooling. Die Schulpflicht gilt in allen Bundesländern, Ausnahmen wie Hausunterricht bei langer Krankheit sind selten. Wer sein Kind trotzdem zu Hause behält, riskiert Bußgelder, in Hessen sogar eine Strafe. Wägen Sie ab, ob für Ihr Kind eher ein Schulwechsel, eine freie Schule oder ein Umzug ins Ausland infrage kommt.
Kurze Antwort
In Deutschland ist das Unterrichten zu Hause keine echte Wahlmöglichkeit, denn die Schulpflicht gilt überall und wird mit Bußgeldern, in Hessen sogar strafrechtlich durchgesetzt. Erlaubt ist Hausunterricht durch Lehrkräfte bei langer Krankheit. Leidet Ihr Kind in der Schule, helfen eher Gespräche mit Lehrkräften und Schulpsychologie, ein Schulwechsel oder eine freie Schule. Häuslichen Unterricht mit jährlicher Prüfung gibt es etwa in Österreich, das setzt aber einen echten Umzug voraus.
Vorlagen-Balance
Klares Nein
Die Nachteile überwiegen die Vorteile deutlich.
Ist unser Kind lange krank, kann die Schulaufsicht Hausunterricht durch Lehrkräfte genehmigen, in Bayern ab voraussichtlich sechs Wochen Ausfall
Bußgelder summieren sich schnell, und in Hessen hat das Bundesverfassungsgericht Geldstrafen gegen Eltern bestätigt
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Nachteile
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Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Beim Schulamt oder Kultusministerium Ihres Landes nachlesen, welche Ausnahmen von der Schulpflicht es dort gibt
- Bei Schulangst oder Mobbing zuerst Klassenlehrkraft, Schulsozialarbeit und den schulpsychologischen Dienst einbinden
- Bei langer Krankheit mit ärztlichem Attest über die Schule Hausunterricht beantragen
- Freie Schulen in Ihrer Nähe besuchen und nach Konzept, Schulgeld und Wartelisten fragen
- Einen Wechsel an eine andere Schule oder Schulform mit dem Schulamt besprechen
- Vor einem Umzug nach Österreich die Fristen der dortigen Bildungsdirektion für Anzeige und Externistenprüfung klären
- Mit Ihrem Kind selbst darüber sprechen, was es an der Schule belastet und was ihm guttut
Häufig gestellte Fragen
- Ist Homeschooling in Deutschland erlaubt?
- Nein. In allen Bundesländern gilt Schulpflicht, erfüllt wird sie an einer öffentlichen Schule oder einer staatlich genehmigten Privatschule. Heimunterricht durch die Eltern ist nicht vorgesehen, auch nicht bei guten Lernergebnissen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 bestätigt, dass Hessen Eltern dafür sogar bestrafen darf, und auf das Interesse der Allgemeinheit verwiesen, Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. In den meisten anderen Ländern drohen Bußgelder.
- Gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Krankheit?
- Ja, nur unterrichten dann Lehrkräfte und nicht die Eltern. Kann ein Kind wegen Krankheit lange nicht zur Schule, gibt es Hausunterricht oder Unterricht in der Klinik. In Bayern etwa greift das, wenn voraussichtlich mehr als sechs Unterrichtswochen ausfallen oder eine langwierige Krankheit immer wieder einzelne Schultage verhindert. Den Antrag stellen die Eltern, entscheiden muss die Schulaufsicht. Für Kinder reisender Schausteller- und Zirkusfamilien gibt es eigene Regelungen.
- Kann unser Kind von zu Hause aus eine Fernschule besuchen?
- Solange Sie in Deutschland wohnen, in aller Regel nicht. Die Deutsche Fernschule in Wetzlar richtet sich an deutschsprachige Kinder, deren Familien im Ausland leben, und unterrichtet nach deutschen Bildungsstandards. Im Inland ist Fernunterricht nur in Ausnahmefällen möglich. Online-Schulen aus dem Ausland ersetzen den Schulbesuch hier nicht.
- Wie funktioniert häuslicher Unterricht in Österreich?
- Dort darf die Schulpflicht auch zu Hause erfüllt werden. Eltern zeigen den häuslichen Unterricht jedes Jahr bei der Bildungsdirektion an, spätestens eine Woche nach Ende des vorherigen Schuljahres. Pflicht sind ein Reflexionsgespräch bis zwei Wochen nach den Semesterferien und eine Externistenprüfung zwischen 1. Juni und Schulschluss. Ist der Unterricht voraussichtlich nicht gleichwertig, kann die Behörde ihn untersagen. Das Ganze setzt voraus, dass Sie tatsächlich in Österreich leben.
- Was können wir tun, wenn unser Kind in der Schule unglücklich ist?
- Sprechen Sie zuerst mit der Klassenlehrkraft und holen Sie Schulsozialarbeit oder den schulpsychologischen Dienst dazu, den es in jedem Bundesland gibt. Bei Schulangst oder Bauchweh jeden Morgen gehört auch die Kinderärztin dazu. Hilft das nicht, ist ein Wechsel der Schule oder der Schulform möglich. Freie Schulen wie Montessori-, Waldorf- oder demokratische Schulen arbeiten oft ohne Noten und erfüllen die Schulpflicht legal, das Schulgeld richtet sich häufig nach dem Einkommen.
Können und sollten wir unser Kind selbst unterrichten, obwohl in Deutschland Schulpflicht gilt, oder gibt es mit Schulwechsel, freier Schule oder Umzug einen besseren Weg?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen