Beziehungen
Heiraten oder ohne Trauschein bleiben? Was die Ehe in Deutschland wirklich ändert
Sollen wir heiraten, oder reicht es uns, als Paar ohne Trauschein zusammenzuleben?
Wer in Deutschland heiratet, bekommt mehr als eine Feier im Standesamt. Ehegattensplitting, ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro, die Witwenrente und das Notvertretungsrecht im Krankenhaus gibt es nur mit Trauschein. Im Gegenzug kommen Unterhaltspflichten, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und im Ernstfall eine Scheidung mit Anwalt.
Kurze Antwort
Heiraten lohnt sich vor allem, wenn Sie sich bei Kindern, Geld und Wohnort wirklich einig sind und die rechtlichen Folgen bewusst wollen. Ehegattensplitting, Erbrecht, Witwenrente und Notvertretungsrecht schützen besonders Paare mit Kindern oder ungleichen Einkommen. Kommt der Wunsch vor allem aus Familie oder Freundeskreis, oder scheuen Sie Unterhalt, Versorgungsausgleich und eine mögliche Scheidung, ist es klüger zu warten und das Nötigste über Testament und Vorsorgevollmacht zu regeln.
Vorlagen-Balance
Tendenz zu Ja
Die Vorteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.
Sie sind sich bei Kindern, Geld, Wohnort und Religion einig, und zwar ausgesprochen, nicht bloß vermutet
Einer von Ihnen will vor allem heiraten, weil Eltern, Alter oder die Hochzeiten im Freundeskreis drängen
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Sprechen Sie Kinder, Geld, Wohnort, Religion und die Pflege der Eltern offen an, bevor Sie einen Termin machen
- Legen Sie Einkommen, Schulden und Ihre Schufa-Auskunft gegenseitig offen
- Rechnen Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums aus, was das Splitting Ihnen tatsächlich bringt
- Prüfen Sie, ob ohne Ehe ein Testament und eine Vorsorgevollmacht für Sie beide ausreichen würden
- Entscheiden Sie bewusst, ob die Zugewinngemeinschaft passt oder ein Ehevertrag beim Notar sinnvoll ist
- Fragen Sie beim Standesamt Ihres Wohnorts nach den nötigen Unterlagen und freien Trauterminen
- Setzen Sie ein Budget für Standesamt und Feier, das Ihren Notgroschen nicht angreift
Häufig gestellte Fragen
- Was ändert sich rechtlich, wenn wir schon zusammenwohnen?
- Ziemlich viel. Ohne Trauschein erbt der Partner nach dem Gesetz gar nichts, und selbst mit Testament bleiben bei der Erbschaftsteuer nur 20.000 Euro steuerfrei statt 500.000 Euro für Ehegatten. Verheiratete dürfen sich nach § 1358 BGB in Gesundheitsfragen vertreten, wenn einer bewusstlos oder schwer krank ist, unverheiratete Paare brauchen dafür eine Vorsorgevollmacht. Dazu kommen Witwenrente und die beitragsfreie Familienversicherung.
- Wie viel bringt das Ehegattensplitting?
- Das hängt fast nur davon ab, wie unterschiedlich Sie verdienen. Beim Splitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Bei ähnlichen Gehältern ändert sich wenig. Verdient einer deutlich mehr oder pausiert einer wegen der Kinder, kann der Vorteil erheblich sein. Einen ersten Eindruck gibt der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
- Was kostet eine Scheidung, falls es nicht hält?
- Mindestens einer von Ihnen braucht einen Anwalt, denn in Scheidungssachen gilt vor dem Familiengericht Anwaltspflicht, nur für die bloße Zustimmung nicht. Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich am Nettoeinkommen beider aus drei Monaten orientiert und mindestens 3.000 Euro beträgt. Vorher steht in der Regel ein Trennungsjahr. Dazu kommt der Versorgungsausgleich, bei dem die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt werden.
- Was brauchen wir für die Anmeldung beim Standesamt?
- Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen wohnt. Üblich sind Personalausweis oder Pass und ein aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, nach einer früheren Ehe auch der Nachweis, dass sie aufgelöst ist. Wer im Ausland geboren ist, braucht oft zusätzliche Unterlagen, fragen Sie deshalb früh nach. Einen gemeinsamen Ehenamen müssen Sie nicht wählen, möglich ist inzwischen auch ein Doppelname für beide.
Sollen wir heiraten, oder reicht es uns, als Paar ohne Trauschein zusammenzuleben?
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