Beziehungen
Gemeinsames Konto oder getrennte Kassen: Was passt zu uns als Paar?
Sollten wir unsere Einnahmen auf einem gemeinsamen Konto bündeln, oder behält jeder sein eigenes Geld und wir teilen nur die laufenden Kosten?
In Deutschland läuft ein Gemeinschaftskonto meist als Oder-Konto, über das jeder Partner allein verfügen darf. Das macht den Alltag bequem, hat aber Folgen, die viele Paare erst spät bemerken, etwa beim Dispo, bei einer Kontopfändung oder bei großen Einzahlungen, die das Finanzamt als Schenkung werten kann. Ob Sie verheiratet sind, spielt dabei eine größere Rolle, als die meisten denken.
Kurze Antwort
Für die meisten Paare in Deutschland funktioniert ein Mittelweg am besten. Jeder behält sein Gehaltskonto, und ein gemeinsames Oder-Konto deckt Miete, Nebenkosten und Einkäufe, gefüllt per Dauerauftrag nach einem Schlüssel, den beide fair finden. Ein komplett zusammengelegtes Konto passt zu Paaren mit gemeinsamen Zielen, ähnlichem Ausgabeverhalten und ohne Schulden. Getrennt zu bleiben ist klüger, solange einer von Ihnen eine Pfändung fürchten muss oder Sie unverheiratet sind und große Summen bewegen.
Vorlagen-Balance
Zu knapp für eine Entscheidung
Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.
Miete, Strom, Versicherungen und der Wocheneinkauf laufen über ein Konto, und am Monatsende muss niemand mehr aufrechnen
Getrennte Konten halten Geschenke und Hobbys privat und ersparen Diskussionen über jede einzelne Ausgabe
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Listen Sie die monatlichen Fixkosten auf, von der Warmmiete bis zum Deutschlandticket, und legen Sie fest, welche davon das gemeinsame Konto trägt
- Einigen Sie sich auf einen Verteilungsschlüssel, etwa gleiche Beträge oder den gleichen Prozentsatz vom Nettoeinkommen
- Sprechen Sie offen über Schulden, Kredite und Schufa-Einträge, bevor Sie gemeinsam ein Konto eröffnen
- Fragen Sie Ihre Bank nach den Gebühren für ein Gemeinschaftskonto und eine zweite Girocard
- Lassen Sie den Dispo auf dem gemeinsamen Konto niedrig ansetzen, wenn einer von Ihnen zu spontanen Käufen neigt
- Klären Sie als unverheiratetes Paar mit einer Steuerberatung, bevor einer eine Erbschaft oder einen größeren Betrag einzahlt
- Reservieren Sie einen festen Termin im Monat, an dem Sie zusammen auf Kontostand und Sparziele schauen
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Oder-Konto und Und-Konto?
- Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber allein überweisen, abheben und Daueraufträge einrichten, deshalb ist es das übliche Modell für Paare. Beim Und-Konto müssen Sie jede Verfügung gemeinsam freigeben. Das ist im Alltag umständlich, und nur wenige Banken bieten es an. Aus einem Oder-Konto ein Und-Konto zu machen, kann ein einzelner Inhaber verlangen, wenn die Bank das Modell führt. Für den Weg zurück brauchen Sie die Zustimmung beider.
- Haften wir beide, wenn einer den Dispo ausreizt?
- Ja. Für ein Minus auf dem Gemeinschaftskonto haften die Inhaber gemeinsam, die Bank kann sich also an jeden von Ihnen halten, egal wer die Ausgabe veranlasst hat. Neigt einer von Ihnen zu Spontankäufen, setzen Sie den Dispo niedrig an oder lassen ihn streichen. Hat einer bereits Schulden oder einen negativen Schufa-Eintrag, ist ein gemeinsames Konto riskant, weil Gläubiger auf das Guthaben zugreifen können.
- Was passiert bei einer Kontopfändung gegen nur einen von uns?
- Ein Gemeinschaftskonto lässt sich nicht als P-Konto führen. Für diesen Fall gibt es § 850l ZPO. Nach Zustellung der Pfändung darf die Bank einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen. In dieser Zeit kann der Schuldner verlangen, dass sein Kopfanteil auf ein Einzelkonto bei derselben Bank übertragen und dieses als P-Konto geführt wird. Der andere Partner kann seinen Anteil ebenfalls auf ein eigenes Konto holen lassen.
- Kann eine Einzahlung aufs gemeinsame Konto Schenkungsteuer auslösen?
- Das ist möglich, wenn ein Partner deutlich mehr einzahlt und der andere frei über die Hälfte verfügen kann. Das Finanzamt kann diesen Anteil als Schenkung werten, muss das im Streitfall aber belegen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Paare ohne Trauschein nur 20.000 Euro. Wer unverheiratet eine Erbschaft oder einen Verkaufserlös auf das gemeinsame Konto legen will, sollte vorher mit einer Steuerberatung sprechen.
- Ändern getrennte Konten etwas bei einer Scheidung?
- Bei Verheirateten kaum. Ohne Ehevertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft, und bei einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs beider Seiten ausgeglichen, gleichgültig auf welchem Konto das Geld lag. Guthaben auf einem gemeinsamen Konto wird zwischen Eheleuten grundsätzlich hälftig geteilt, auch wenn einer mehr eingezahlt hat. Ohne Trauschein gibt es keinen Zugewinnausgleich, dort zählt viel stärker, auf wessen Namen ein Konto läuft.
Sollten wir unsere Einnahmen auf einem gemeinsamen Konto bündeln, oder behält jeder sein eigenes Geld und wir teilen nur die laufenden Kosten?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen