Beziehungen
Ehevertrag beim Notar: Brauchen wir einen, und was darf drinstehen?
Sollten wir vor oder während der Ehe einen Ehevertrag beim Notar schließen, oder genügt uns die gesetzliche Zugewinngemeinschaft?
Ohne Ehevertrag leben Eheleute in Deutschland in der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird geteilt, was beide während der Ehe hinzugewonnen haben, dazu kommen der Versorgungsausgleich und unter Umständen Unterhalt. Ein Ehevertrag beim Notar kann das anpassen, etwa um eine Firma zu schützen. Er hält aber nur, wenn er keinen der Partner einseitig benachteiligt.
Kurze Antwort
Ein Ehevertrag lohnt sich vor allem, wenn einer von Ihnen ein Unternehmen führt, deutlich mehr Vermögen mitbringt, eine größere Erbschaft erwartet oder schon Kinder aus einer früheren Beziehung hat. Für Paare mit ähnlichem Einkommen und wenig Vermögen regelt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft vieles bereits fair. Statt pauschaler Gütertrennung ist oft eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoller. Lassen Sie den Entwurf rechtzeitig vor der Hochzeit prüfen, damit er später vor Gericht Bestand hat.
Vorlagen-Balance
Tendenz zu Ja
Die Vorteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.
Ein Unternehmen, eine Praxis oder GmbH-Anteile lassen sich aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen, damit eine Scheidung den Betrieb nicht gefährdet
Was beim Ja-Wort fair wirkt, passt nach Kindern, Teilzeit oder Jobverlust womöglich nicht mehr
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Stellen Sie zusammen, was jeder von Ihnen besitzt und schuldet, inklusive Firmenanteilen, Immobilien und erwarteter Erbschaften
- Klären Sie, was genau geregelt werden soll, also Güterstand, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt oder nur einzelne Vermögenswerte
- Lassen Sie sich den Entwurf vom Notar frühzeitig schicken und lesen Sie ihn ohne Zeitdruck
- Holen Sie bei großem Einkommens- oder Vermögensgefälle für jeden Partner eine eigene Beratung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht
- Planen Sie den Notartermin mit Abstand zur Hochzeit, damit sich niemand gedrängt fühlt
- Fragen Sie den Notar, ob ein Testament oder Erbvertrag gleich mitbeurkundet werden sollte
- Schauen Sie sich den Vertrag nach der Geburt eines Kindes, einer Selbstständigkeit oder einem Umzug ins Ausland erneut an
Häufig gestellte Fragen
- Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
- Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängt vom Vermögen beider Partner ab. Schulden werden abgezogen, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens. Für die Beurkundung fällt eine doppelte Gebühr an. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro sind das 546 Euro, bei 200.000 Euro 870 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Eine eigene anwaltliche Beratung kommt gegebenenfalls hinzu.
- Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?
- Sie behalten den gesetzlichen Güterstand, nehmen aber bestimmte Werte aus dem Ausgleich heraus, meist ein Unternehmen, eine Praxis oder eine geerbte Immobilie. Häufig wird auch vereinbart, dass der Zugewinn nur beim Tod ausgeglichen wird und nicht bei einer Scheidung. Der Vorteil gegenüber der Gütertrennung zeigt sich im Erbfall, denn der Betrag, der als Zugewinnausgleich gelten würde, bleibt für den überlebenden Partner erbschaftsteuerfrei.
- Kann ein Gericht unseren Ehevertrag für unwirksam erklären?
- Ja. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2004 prüfen Familiengerichte, wie stark ein Vertrag in den Kernbereich der Scheidungsfolgen eingreift. Ganz oben steht der Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder, danach kommen Kranken- und Altersunterhalt sowie der Versorgungsausgleich. Ein Verzicht, den ein finanziell abhängiger Partner unter Druck unterschreibt, kann sittenwidrig sein. Selbst ein wirksamer Vertrag kann später angepasst werden, wenn sich das Leben stark anders entwickelt hat als geplant.
- Können wir den Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?
- Ja, ein Ehevertrag ist jederzeit möglich, vor der Trauung ebenso wie nach Jahren der Ehe. Er muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Seiten vor einem Notar geschlossen werden, ein privat aufgesetzter Vertrag ist unwirksam. Wer vor der Hochzeit unterschreibt, sollte das nicht erst kurz vor dem Termin beim Standesamt tun, damit niemand unter Zeitdruck steht.
- Was spricht gegen eine reine Gütertrennung?
- Gütertrennung klingt nach klaren Verhältnissen, hat aber Nachteile, die viele unterschätzen. Im Todesfall entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich. Der Freibetrag von 500.000 Euro für Ehepartner bleibt zwar, bei größerem Vermögen kann es trotzdem teuer werden. Auch der gesetzliche Erbteil des Ehepartners fällt neben mehreren Kindern kleiner aus. Für Unternehmer ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft deshalb oft die bessere Wahl.
Sollten wir vor oder während der Ehe einen Ehevertrag beim Notar schließen, oder genügt uns die gesetzliche Zugewinngemeinschaft?
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