Reisen

Digitaler Nomade werden: Lohnt sich der Abschied von der festen Wohnung?

Sollten Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und dauerhaft von wechselnden Orten aus arbeiten, oder reicht eine längere Workation mit fester Rückkehr?

Ortsunabhängig arbeiten klingt nach Laptop am Strand. Für Menschen aus Deutschland beginnt es aber mit Fragen an Finanzamt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Wer hier eine Wohnung behält, bleibt in der Regel voll steuerpflichtig, und eine normale Reisekrankenversicherung gilt meist nur für Reisen von sechs bis acht Wochen. Wägen Sie ab, ob das Leben unterwegs zu Ihrem Job und zu Ihnen passt.

Kurze Antwort

Ja, wenn Ihr Einkommen wirklich ortsunabhängig ist, Ihr Arbeitgeber schriftlich zustimmt oder Sie eigene Kunden haben und Sie Steuer und Krankenversicherung vor der Abreise klären. Ein guter Einstieg ist eine Phase innerhalb der EU, ohne Visum und in ähnlicher Zeitzone, während die Wohnung in Deutschland mit Erlaubnis des Vermieters untervermietet ist. Lassen Sie es, wenn Ihr Job feste Präsenz verlangt, Ihnen die Rückkehr auf den deutschen Mietmarkt Sorgen macht oder Sie enge Freundschaften vor Ort brauchen, um sich wohlzufühlen.

Vorlagen-Balance

Tendenz zu Nein

Die Nachteile haben die Nase vorn, aber es ist kein Erdrutsch.

39%
Dafür
61%
Dagegen
Stärkster Vorteil

Innerhalb der EU brauchen Sie als Deutscher weder Visum noch Arbeitserlaubnis

Größtes Risiko

Die Steuerfrage lässt sich nicht wegreisen, ohne Beratung vor dem Wegzug wird es riskant

So entsteht das Ergebnis

Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.

Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.

Vorteile

Nachteile

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen

Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.

Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden

  • Holen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers zur Arbeit aus dem Ausland schriftlich ein, mit Dauer und Ländern
  • Lassen Sie die Firma vor jeder Arbeit im EU-Ausland eine A1-Bescheinigung elektronisch beantragen
  • Klären Sie mit einer Steuerberatung, ob Sie Ihren Wohnsitz behalten oder aufgeben und welcher Staat Sie dann besteuert
  • Schließen Sie eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab und fragen Sie Ihre Kasse nach einer Anwartschaft
  • Melden Sie sich beim Bürgeramt frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug ab, falls Sie die Wohnung aufgeben
  • Richten Sie einen digitalen Postdienst ein oder bitten Sie eine Vertrauensperson, Briefe von Behörden und Bank zu öffnen
  • Testen Sie das Leben unterwegs zwei bis drei Monate in Europa, bevor Sie Möbel verkaufen oder einlagern

Häufig gestellte Fragen

Muss ich weiter in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich als Nomade unterwegs bin?
Solange Sie hier eine Wohnung haben, die Sie jederzeit nutzen können, haben Sie nach § 8 AO einen Wohnsitz und bleiben unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn Sie kaum da sind. Schon ein Zimmer, das dauerhaft für Sie bereitsteht, kann genügen. Erst wer die Wohnung wirklich aufgibt und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, fällt aus der vollen Steuerpflicht. Dann klopft womöglich ein anderer Staat an. Eine Steuerberatung vor dem Wegzug ist günstiger als ein späterer Streit mit dem Finanzamt.
Brauche ich ein Visum, um in Spanien oder Portugal zu arbeiten?
Als deutscher Staatsangehöriger nicht. Innerhalb der EU dürfen Sie dank Freizügigkeit wohnen und arbeiten, bei längeren Aufenthalten können die Länder nach drei Monaten eine Anmeldung verlangen. Die viel beworbenen Digital-Nomad-Visa betreffen Sie erst außerhalb der EU, etwa in Südostasien oder Lateinamerika. Dort wird meist ein Einkommensnachweis verlangt, und mit einem Touristenvisum ist Arbeit vor Ort in der Regel nicht erlaubt.
Darf ich als Angestellter einfach aus dem Ausland arbeiten?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Für Arbeit im EU-Ausland beantragt die Firma eine A1-Bescheinigung, damit Sie in der deutschen Sozialversicherung bleiben. Das läuft elektronisch über die Lohnabrechnung, zuständig ist bei Wohnsitz in Deutschland die DVKA. Viele Unternehmen begrenzen Workations auf wenige Wochen im Jahr, weil sonst Steuer- und Arbeitsrecht des Gastlandes greifen können. Lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Wie bin ich unterwegs krankenversichert?
Die übliche Jahres-Reisekrankenversicherung deckt meist nur Reisen von sechs bis acht Wochen am Stück. Für längere Zeiten gibt es Langzeit-Auslandskrankenversicherungen, beim ADAC etwa für zwei bis 24 Monate, die oft einen Wohnsitz in Deutschland voraussetzen. Wer sich komplett abmeldet, braucht eher eine internationale Krankenversicherung. Fragen Sie Ihre gesetzliche Kasse vor der Kündigung nach einer Anwartschaftsversicherung, damit die Rückkehr später nicht zum Problem wird.

Sollten Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und dauerhaft von wechselnden Orten aus arbeiten, oder reicht eine längere Workation mit fester Rückkehr?

Machen Sie sie zu Ihrer eigenen