Beziehungen
Trennen oder kämpfen: Ist unsere Beziehung noch zu retten?
Trenne ich mich von meinem Partner oder meiner Partnerin, oder ist das eine Krise, die wir mit Gesprächen oder einer Paarberatung noch lösen können?
Jede lange Beziehung kennt Durststrecken. Die entscheidende Frage ist, ob Ihre Probleme lösbar sind, etwa Stress, Streit über den Haushalt oder zu wenig Zeit füreinander, oder ob es um Grundsätzliches geht, zum Beispiel um Kinderwunsch, Wohnort oder verlorenen Respekt. Wer zusammen wohnt, verheiratet ist oder Kinder hat, sollte außerdem wissen, was eine Trennung praktisch bedeutet.
Kurze Antwort
Eine Trennung ist meist richtig, wenn die Probleme grundsätzlich sind, etwa beim Kinderwunsch oder bei verlorenem Respekt, und der Gedanke an ein Leben allein vor allem Erleichterung auslöst. Geht es eher um Alltag, Stress und Kommunikation und haben Sie es nie mit einer Paarberatung versucht, lohnt sich ein ernsthafter Versuch, viele Beratungsstellen kosten wenig oder nichts. Wer verheiratet ist, Kinder hat oder einen gemeinsamen Mietvertrag, sollte sich vorher über Trennungsjahr, Umgang und Wohnung informieren. Bei Gewalt geht Ihre Sicherheit vor.
Vorlagen-Balance
Zu knapp für eine Entscheidung
Die Seiten halten sich fast die Waage — versuchen Sie, große Punkte weiter aufzuschlüsseln.
Beim Kinderwunsch, beim Wohnort oder bei der Lebensplanung wollen wir Grundverschiedenes
Eine Paarberatung haben wir nie ernsthaft versucht, dabei gibt es sie oft kostenlos oder gegen Spende
So entsteht das Ergebnis
Jeder Eintrag zählt mit dem Gewicht, das Sie ihm gegeben haben. Unterpunkte können ihren übergeordneten Punkt um bis zu 50 % verstärken oder abschwächen — Ihre eigene Bewertung bleibt stets maßgeblich.
Tippen Sie unten auf ein beliebiges Argument, um es auszuschalten und zu beobachten, wie sich die Balance verschiebt — Unterargumente verändern das Gewicht ihres übergeordneten Punkts.
Vorteile
Nachteile
Passen Sie die Argumente und Gewichtungen an Ihre Situation an — das Ergebnis wird live neu berechnet.
Prüfen Sie, bevor Sie entscheiden
- Probleme in zwei Spalten sortieren, lösbar wie Stress und Haushalt, grundsätzlich wie Kinderwunsch und Respekt
- Bei Gewalt oder Angst zuerst das Hilfetelefon 116 016 oder eine Vertrauensperson einschalten
- Den Partner oder die Partnerin direkt fragen, ob eine Paarberatung infrage kommt, denn schon die Antwort ist ein Signal
- Eine Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Ihrer Nähe suchen und nach den Kosten fragen
- Im Mietvertrag nachsehen, wer darin steht, und die Kündigungsfrist von knapp drei Monaten einplanen
- Als Ehepaar vor dem Auszug eine Erstberatung im Familienrecht wegen Trennungsjahr, Unterhalt und Steuern nehmen
- Mit Kindern früh einen Termin beim Jugendamt oder einer Familienberatungsstelle zum Umgang vereinbaren
- Sich ehrlich fragen, ob Sie vor allem die investierten Jahre halten und nicht die gemeinsame Zukunft
Häufig gestellte Fragen
- Woran erkenne ich, ob unsere Probleme lösbar sind?
- Lösbar ist meist, was mit Verhalten zu tun hat und von beiden gesehen wird, etwa ständiger Streit über den Haushalt, wenig Zeit zu zweit oder eingeschlafene Zärtlichkeit, die Sie beide vermissen. Schwierig wird es bei grundsätzlichen Fragen wie Kinderwunsch oder Wohnort, bei dauerhafter Verachtung oder wenn nur einer von Ihnen gebrochenes Vertrauen reparieren will. Entscheidend ist weniger die Größe des Problems als die Frage, ob Sie beide daran arbeiten wollen.
- Was kostet eine Paarberatung, und zahlt die Krankenkasse?
- Gesetzliche und private Kassen übernehmen Paartherapie in der Regel nicht, weil sie nicht als Psychotherapie gilt. Günstiger sind Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen kirchlicher und sozialer Träger, die oft kostenlos oder gegen eine Spende arbeiten. Mit Kindern haben Sie nach § 17 SGB VIII außerdem Anspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung, etwa beim Jugendamt oder bei freien Beratungsstellen. Leidet einer von Ihnen an einer psychischen Erkrankung, vermittelt die 116117 eine psychotherapeutische Sprechstunde.
- Wir wohnen zusammen. Wer muss nach der Trennung ausziehen?
- Bei unverheirateten Paaren entscheidet meist der Mietvertrag. Steht nur eine Person darin, darf sie bleiben. Stehen Sie beide drin, können Sie nur gemeinsam kündigen, und wer auszieht, haftet weiter für die Miete, bis der Vermieter ihn entlässt oder das Mietverhältnis endet. Klären Sie das früh und schriftlich, denn die Kündigungsfrist für Mieter beträgt knapp drei Monate. Nach dem Umzug melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde um.
- Was ändert sich, wenn wir verheiratet sind?
- Geschieden wird in der Regel erst nach einem Trennungsjahr, wenn Sie beide die Scheidung wollen. Ohne Zustimmung des anderen wird das Scheitern der Ehe erst nach drei Jahren Trennung vermutet. In dieser Zeit können Trennungsunterhalt, Wohnung, Hausrat und Zugewinn eine Rolle spielen. Für das Jahr der Trennung bleibt Ihnen das Ehegattensplitting, ab dem Folgejahr werden Sie einzeln veranlagt. Eine Erstberatung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht lohnt sich vor dem Auszug.
- Was tun, wenn ich Angst vor meinem Partner habe?
- Dann geht Ihre Sicherheit jeder Abwägung vor. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 rund um die Uhr, kostenlos und anonym erreichbar, in 18 Sprachen, und berät auch Angehörige und Freunde. Bei akuter Gefahr wählen Sie die 110. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht zum Beispiel Kontakt- und Näherungsverbote anordnen und Ihnen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen.
Trenne ich mich von meinem Partner oder meiner Partnerin, oder ist das eine Krise, die wir mit Gesprächen oder einer Paarberatung noch lösen können?
Machen Sie sie zu Ihrer eigenen